Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der zell-kontakt GmbH (Lieferbedingungen)
1. Ausschließliche Anwendung unserer Bedingungen
Vertragsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Sollte unser Kunde damit nicht einverstanden sein, so bedarf dies einer ausdrücklichen Erklärung. In einem solchen Fall können wir unser Angebot jederzeit zurückziehen.
2. Vertragsabschluss und Schriftformerfordernis
Ein Vertrag kommt nur zustande und etwaige Änderungen (Ergänzungen) werden nur wirksam, wenn sie beiderseits schriftlich erfolgen.
3. Preis und Zahlung
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir 10 % Verzugszinsen. Wir behalten uns aber das Recht vor, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren und Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag oder sonstigen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung vor. Wir geben Gegenstände auf Verlangen des Bestellers aus dem Eigentumsvorbehalt frei, wenn die uns übertragenen wirksamen Sicherheiten um mehr als 20 % höher sind als unsere Forderung. Dabei sind die Gegenstände dem jeweiligen Zeitwert abzüglich Lagerschäden und unter Berücksichtigung von einer etwaigen Minderung der Verkäuflichkeit – Gängigkeitsabschlägen – zu bewerten.
5. Mängelgewährleistung
Wir haften für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Wir haben jedoch das Recht zur Nachbesserung mangelhafter Gegenstände und dürfen diese Nachbesserung mindestens zweimal versuchen. Erst danach kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln.
6. Haftung
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haften wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Verletzung ist die Verjährungsfrist für alle Ansprüche auf zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsverstoßes begrenzt und wir haften nicht für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt.
7. Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen
Wir bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn sich Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder anwendungstechnischen Hinweisen orientiert, deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne Vergütung haben unsere Hinweise unverbindlichen Charakter.
8. Rechtswahl
Unsere Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweisungen auf ausländische Rechtsordnungen sind unwirksam. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Göttingen. Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich Göttingen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche an Ihrem Gerichtsstand geltend zu machen.
Version 3.0 / 04/2025